- Wandelanleihe
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Wạn|del|an|lei|he 〈f. 19〉 = Wandelschuldverschreibung* * *
Wạn|del|an|lei|he, die (Bankw.):Wandelschuldverschreibung.* * *
Wandel|anleihe,Anleihe (v. a. Industrieobligation), die mit einem Umtauschrecht in Aktien verknüpft ist. Der Eigentümer kann die Wandelanleihe zu schon bei der Ausgabe festgelegten Bedingungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum (Wandlungstermin, -frist) in einem festgelegten Wandlungsverhältnis in bestimmte Aktien der AG, gegebenenfalls unter Zuzahlung eines bestimmten Geldbetrags (Wandlungspreis, -prämie), umtauschen. Ein Rückzahlungsanspruch aus der Wandelanleihe tritt nur dann ein, wenn der Eigentümer vom Umtauschrecht keinen Gebrauch macht. Wegen der Möglichkeit zur Wandlung haben Wandelanleihen ähnlich der Optionsanleihe in der Regel eine niedrigere Verzinsung als gewöhnliche Schuldverschreibungen; aus der Sicht des Wandelanleiheninhabers ist diese Zinseinbuße in beiden Fällen als Optionsprämie (für den möglichen Erwerb einer Aktie) zu sehen. Im Gegensatz zur Optionsanleihe kann das (Wandlungs-)Recht jedoch nicht von der Anleihe abgetrennt und isoliert gehandelt werden. Der Umtausch der Wandelanleihe in Aktien (Bezugsaktien) führt zu einer bedingten Kapitalerhöhung, d. h., eine Wandelanleihe darf nur aufgrund eines Hauptversammlungsbeschlusses von mindestens 75 % des vertretenen Grundkapitals ausgegeben werden. Auch Genussscheine können mit einem Wandlungsrecht ausgestattet sein.* * *
Wạn|del|an|lei|he, die (Bankw.): Wandelschuldverschreibung.
Universal-Lexikon. 2012.